AGB

Für alle Lieferungen gelten diese Allgemeinen Lieferungsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie die Verkäuferin schriftlich bestätigt hat.

Die Verkäuferin haftet nur für eigenes grob fahrlässiges Verschulden und solches ihrer Erfüllungsgehilfen. Von der Verkäuferin genannte Eigenschaften der gelieferten Waren gelten nur als zugesichert wenn sie diese schriftlich bestätigt hat Mängelrügen sind unverzüglich geltend zu machen. Der Käufer kann bei mangelhafter Lieferung Wandlung. Minderung oder Nachlieferung verlangen.

Der Käufer hat für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Transportführer notwendige Maßnahmen und Feststellungen zu treffen. Für Schäden, die durch technische Mängel der Tanks, Umschließungen, Meßvorrichtungen oder anderer Einrichtungen in unmittelbarem Besitz oder durch fehlerhafte Angaben des Käufers entstehen, haftet allein der Käufer.

Schadenersatzansprüche gegen die Verkäuferin beschränken sich in jedem Fall auf den doppelten Wert der Lieferungen durch die der Käufer geschädigt ist.
Kaufpreisforderungen werden mit Übergabe der Ware fällig. Zahlungen Sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Die Laufzeit vereinbarter Zahlungsfristen beginnt mit dem Tag der Versendung der Ware ab Lieferstelle, der gleichzeitig Rechnungsdatum ist. Zahlung ist nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn die Verkäuferin auch bei Überweisung am Fälligkeitstag über den Gegenwert verfügen kann.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Verkäuferin berechtigt, vom Tage des Zugangs der ersten Mahnung an Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zzgl. darauf entfallende Umsatzsteuer in ihrer jeweils geschuldeten Höhe zu verlangen. Für Mahnungen kann eine Gebühr von 1,50 Euro je Mahnung zzgl. jeweils gültiger Umsatzsteuer berechnet werden.

Bei Zahlungsverzug des Käufers oder wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist die Verkäuferin ohne Nachfristsetzung berechtigt von allen etwa bestehenden Verträgen auch solchen, bei denen Zahlungsverzug des Käufers nicht vorliegt, zurückzutreten, wobei es ihr vorbehalten bleibt. Schadensersatz vom Käufer zu verlangen Die Verkäuferin kann auch sofortige Bezahlung aller sonstigen Forderungen ohne Rücksicht auf entgegenstehende Zahlungsbedingungen oder -vereinbarungen verlangen. Eine Aufrechnung von Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche der Verkäuferin ist nur zulässig, wenn diese von Ihr anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Von Pfändungen ist die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen.

Lieferungen der Verkäuferin erfolgen ausschließlch unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Verkäuferin, auch aus etwaigen Wechseln erfüllt hat. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Verkäuferin zustehenden Saldoforderung. Bei einer Rücknahme der Vorbehaltsware gehen die Kosten zu Lasten des Käufers.

Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten, die Ihm aus diesem Rechtsgeschäft erwachsen, an die Verkäuferin ab. Der Käufer ist auf Verlangen der Verkäuferin verpflichtet Ihr den Schuldner zu benennen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Erfüllungsort für alle Lieferungen ist die Stelle von der aus die Lieferung erfolgt (Lieferstelle).


Widerrufs- und Rückgaberecht für VERBRAUCHER

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.


Allerdings erlischt das Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB vorzeitig, wenn sich das Heizöl bei Lieferung mit Restbeständen in Ihrem Tank vermischt.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


Brennstoffe Christiane Lorenz
Brückenstraße 14
09496 Marienberg

Tel.: 037364-8309
Fax: 037364-8310
Mail: heizoellorenz@t-online.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. [[Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere Erklärung auch auf unserer Webseite ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.]] Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 


Steuerliche Hinweise für 'Leichtes Heizöl (HEL)':
"Steuerbegünstigtes Mineralöl ! Darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren In ortsfesten Anlagen, die ausschl.

  1. (vorbehaltlich einer Erlaubnis nach § 19 der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung) der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft-Wärmekopplung) oder
  2. der Abdeckung von Spitzenlasten In der öffentlichen Stromversorgung oder
  3. der vorübergehenden Stromversorgung im Falle des Ausfalls oder der Störung der sonst üblichen Stromversorgung (Notstromaggregat) dienen,

Jede andere motorische Verwendung, insbesondere die Verwendung als Kraftstoff in Fahrzeugen hat steuer- und Strafrechtliche Folgen.

Sicherheitsratschläge lt. Arb. StoffV für den Gebrauch von Ottokraftstoffen.
  1. Dämpfe nicht einatmen
  2. Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermelden
  3. Nie zu Reinigungszwecken verwenden.
  4. Von offenen Flammen, Wärmequellen und Funken fernhalten

Steuerliche Hinweise für 'unversteuertes Mineralöl auf allg. Erlaubnis (außer HEL)':
"Steuerbegünstigtes Mineralöl ! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden !";